Rechtliche Hinweise

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Die Gothaer Asset Management AG unterliegt selbst nicht den Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Diese werden durch den Gothaer Konzern zentral durch die Konzernobergesellschaft Gothaer Versicherungsbank VVaG umgesetzt. Für weitere Informationen hierzu: https://www.gothaer.de/ueber-uns/konzern/konzerneinkauf.htm