Angaben nach Artikel 3 der Offenlegungsverordnung EU-Verordnung 2019/2088
Nachhaltigkeitsrisiken umfassen alle Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (kurz ESG für Environment, Social and Governance genannt), die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder auf die Reputation des investierenden Unternehmens haben können. Nachhaltigkeitsrisiken sind sehr vielfältig. Es gibt keine abschließende Auflistung bzw. standardisierte Klassifizierung.
Im Rahmen unserer Anlageberatung empfehlen unsere Berater*innen ausschließlich für den Kunden oder die Kundin geeignete Fonds auf Basis einer klar definierten Fondsliste. Diese Fondsliste berücksichtigt das umfassende Konzept zum Management der Nachhaltigkeitsrisiken der Gothaer Asset Management AG. Finden Sie unter den jeweiligen Links nähere Informationen zu unserem Konzept und zu den einzelnen Fonds.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Fonds, die Gegenstand der Beratung sind, informiert Sie Ihr*e Berater*in. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von der Gothaer Asset Management AG und der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zur Verfügung gestellten Informationen. Ihre Fragen dazu können Sie im Rahmen der Beratung gerne ansprechen.