In 2019 wurde zudem ein Nachhaltigkeitskonzept für Staaten entwickelt, welches wir ab 2020 eingeführt haben. Während Unternehmen einen konkreten Geschäftszweck verfolgen, ist staatliches Handeln wesentlich vielfältiger und kann stark variieren. Aus diesem Grund sieht das Konzept keine kategorischen Ausschlüsse auf Ebene von Einzelkriterien vor. Stattdessen wurde ein Gothaer ESG Staaten Index entwickelt, in dessen Berechnung die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien einfließen. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes wurden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und Staats-/Unternehmensführung nahezu gleichgewichtet. Das Ranking innerhalb des Gothaer ESG Staaten Indexes lässt eine Aussage über die Nachhaltigkeit der einzelnen Staaten zu und wird in ein Notensystem überführt.
- Staaten mit einer Note von 1 bis 3 sind ohne Einschränkungen für Investments zugelassen
- Staaten mit einer Note 4 bedürfen einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse und einer schriftlichen Begründung des Portfoliomanagements
- Staaten mit einer Note 5 sind für Investments nicht zugelassen
Die Noten finden Anwendung auf Staatsanleihen. Da die Verfügbarkeit und Vielfalt staatlicher Nachhaltigkeitskriterien ständig zunimmt, werden wir den Gothaer ESG Staaten Index fortlaufend weiterentwickeln.
Da staatsnahe Emittenten in ihrer Struktur sehr vielfältig sind, unterscheidet sich unser ESG-Ansatz abhängig von den Merkmalen des jeweiligen Emittenten. Bundesländer, Regionen und Städte spiegeln oft weitestgehend die Eigenschaften des zugehörigen Landes wider. Sie werden daher wie Staaten behandelt und mit Hilfe des Gothaer Staatenindexes bewertet. Liegen für diese Emittenten zusätzliche ESG-Informationen vor und weichen diese von den Erkenntnissen des Gothaer Staatenindex ab, werden die Abweichungen analysiert und, bei negativen Erkenntnissen, die endgültige Entscheidungsfindung dokumentiert.
Um der Besonderheit der staatsnahen Emittenten mit dem Charakter eines Unternehmens (wie zum Beispiel Agencies oder öffentliche Banken) Rechnung zu tragen, unterliegen sie sowohl unserem Ansatz für staatsnahe Emittenten als auch dem Ansatz für Unternehmensinvestitionen. Dies beinhaltet die Anwendung der Ausschlusskriterien für Unternehmensinvestments, die Analysen mit Hilfe unserer ESG-Scorecard im Rahmen der Integration aber auch die Beurteilung des Eigentümers mit Hilfe des Gothaer Staatenindex. Hierbei werden Emittenten ausgeschlossen, deren Sitz sich in den Staaten mit der Note 5 befindet. Bei Datenlücken wird nach Möglichkeit auf alternative Datenquellen zurückgegriffen, um die ESG-Bewertung zu ermöglichen.
**Investitionen in Russland und Belarus sind seit der russischen Aggression in der Ukraine nicht mehr möglich. Neuinvestments für Staaten und staatsnahe Emittenten sind damit ab sofort untersagt.