Unser Nachhaltigkeitskonzept: Sonnenblumen auf einem Feld.

Worauf wir Wert legen

Unser Ansatz für verantwortliches Investieren

Unser Nachhaltigkeitskonzept beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz. Dieser konzentriert sich auf die Themen Umwelt, Soziales und Staats-/Unternehmensführung und soll Risiken in der Kapitalanlage reduzieren.

Hierdurch stärken wir das Leistungsversprechen gegenüber unserer Kundschaft.

Nachhaltigkeitskonzept

Darauf achten wir - für nachhaltige Partnerschaften

Unternehmen:

Für liquide Unternehmensinvestments besteht das Fundament unseres Nachhaltigkeitskonzeptes aus geschäftsfeld- und normbasierten Ausschlusskriterien. Für alle Unternehmensinvestments reduziert sich das Anlageuniversum um Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit ausgerichtet ist auf:1

  • Herstellung von konventionellen Waffen oder von wesentlichen Bestandteilen 2 davon (außer Unternehmen mit Sitz in der EU oder in den USA)
  • Herstellung von geächteten Waffen 3 (Streubomben, Landminen etc.) oder von wesentlichen Bestandteilen 2 davon
  • Herstellung von Atomwaffen oder von wesentlichen Bestandteilen davon 2
  • Tabakproduktion, Tabakhandel oder Zulieferung von Tabakwaren (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Produktion von Bioziden 4, die sich besonders negativ auf die Biodiversität auswirken 5 (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 5 %)
  • Förderung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz mehr als 5 %) oder Vorhalten von Kohlereserven größer 1 Mrd. Tonnen 6
  • Verstromung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 15 % für Unternehmen mit Sitz in EU und OECD-Ländern bzw. 20 % für Unternehmen mit Sitz in allen anderen Ländern) 6
  • Unternehmen, die
    • den Aufbau neuer Kohlekraftwerkskapazitäten von mindestens 100 MW oder
    • die Erschließung neuer Kohlebergwerke oder eine erhebliche Steigerung der jährlichen Produktion von mindestens 1 Mio. Tonnen Kraftwerkskohle oder
    • die Entwicklung/Erweiterung von Kohletransportanlagen oder anderer Infrastrukturanlagen zur Unterstützung von Kohlebergwerken planen
  • Förderung von arktischem Öl und Gas 7 (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %) 6
  • Förderung von Ölsanden und Schieferöl (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %) 6
  • Öl- oder Gas-Unternehmen mit Sitz in den EU- und OECD-Ländern mit Expansionsplänen zur Erschließung neuer Öl- oder Gasfelder, die noch kein Net Zero Ziel gesetzt haben
  • Infrastrukturbereich: keine Finanzierung von Projekten, die auf die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder, den Bau neuer Öl- und Gaskraftwerke oder Verkehrsnetze bzw. einer einschlägigen dedizierten Infrastruktur zum Ziel haben. Ausgenommen davon sind Projekte, die nachweislich mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar sind.9

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen die folgenden Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung verstoßen: 8

  • 10 Prinzipien des United Nations Global Compacts (weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)
  • Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (UNO-Sonderorganisation für internationale Arbeits- und Sozialstandards) und
  • UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

1 Die Ausschlussliste kann für Publikumsfonds in einigen Teilen abweichen..

2 Keine wesentlichen Bestandteile stellen solche Bestandteile dar, die zwar für die Herstellung von konventionellen Waffen verwendeten werden können, deren Hauptzweck jedoch in einer anderen Verwendung liegt (sogenannte "Dual-Use-Produkte").

3 Unter "geächtete Waffen“ fallen Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen.

4 Biozide sind Stoffe, die auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, ihre Wirkung verhindern oder sie in anderer Weise bekämpfen oder dazu bestimmt sind.

5 Dies bestimmt sich nach dem Stand der Wissenschaft und der Verfügbarkeit von Daten. Derzeit fallen Neonicotinoide und chlororganische Verbindungen in die Kategorie.

6 Bei diesem Ausschluss kann dennoch in Green Bonds der jeweiligen Unternehmen investiert werden. Green Bonds umfassen alle Anleihen, bei denen der Kapitalbetrag nach den Anleihebedingungen für konkrete ökologisch nachhaltige Projekte verwendet wird.

7 Als arktische Öl- und Gas-Produktion wird derzeit jede Förderung nördlicher des 66,50 Breitengrads verstanden.

8 Relevante Vorfälle werden anhand von Daten externer Datenanbieter festgestellt und dahingehend bewertet, ob ein Verstoß vorliegt.

9 Die Projekte müssen mit wissenschaftlich fundierten oder von den Regierungen festgelegten regionalen/internationalen 1,5-Grad-Klimapfaden übereinstimmen

Nachhaltigkeitskonzept

Darauf achten wir - bei Staaten und staatsnahen Emittenten, Immobilien, Pfandbriefen sowie bei der Stimmrechtsausübung in Bezug auf Aktieninvestments

Staaten und staatsnahe Emittenten

Während Unternehmen einen konkreten Geschäftszweck verfolgen, ist staatliches Handeln wesentlich vielfältiger und kann stark variieren. Aus diesem Grund sieht das Konzept keine kategorischen Ausschlüsse auf Ebene von Einzelkriterien vor. Stattdessen wurde ein ESG Staaten Index entwickelt, in dessen Berechnung die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. Klimaschutz, Kinderarbeit, Ungleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, Korruption sowie bürgerliche Freiheiten und politische Rechte einfließen. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes werden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und Staatsführung nahezu gleichgewichtet. Das Ranking innerhalb des ESG Staaten Indexes lässt eine Aussage über die Nachhaltigkeitsrisiken der einzelnen Staaten zu und wird in ein Notensystem mit einer Skala von 1 bis 5 überführt.

  • Staaten mit einer Note von 1 bis 3 sind ohne Einschränkungen für Investments zugelassen.
  • Staaten mit einer Note 4 bedürfen einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse dahingehend, ob die Staaten über eine klare Strategie zur erheblichen Verbesserung ihrer ESG-Charakteristik verfügen.
  • Staaten mit einer Note 5 sind für Investments nicht zugelassen.

zusätzlich zum Notensystem

  • sind Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index), von der Anlage ausgeschlossen.

Die Noten finden Anwendung auf Staatsanleihen. Da die Verfügbarkeit und Vielfalt staatlicher Nachhaltigkeitskriterien ständig zunimmt, werden wir den BarmeniaGothaer ESG Staaten Index fortlaufend weiterentwickeln.

Da staatsnahe Emittenten in ihrer Struktur sehr vielfältig sind, unterscheidet sich unser ESG-Ansatz abhängig von den Merkmalen des jeweiligen Emittenten. Bundesländer, Regionen und Städte spiegeln oft weitestgehend die Eigenschaften des zugehörigen Landes wider. Sie werden daher wie Staaten behandelt und mit Hilfe des BarmeniaGothaer Staatenindexes bewertet. Liegen für diese Emittenten zusätzliche ESG-Informationen vor und weichen diese von den Erkenntnissen des BarmeniaGothaer Staatenindex ab, werden die Abweichungen analysiert und, bei negativen Erkenntnissen, die endgültige Entscheidungsfindung dokumentiert

Um der Besonderheit der staatsnahen Emittenten mit dem Charakter eines Unternehmens (wie zum Beispiel Agencies oder öffentliche Banken) Rechnung zu tragen, unterliegen sie sowohl unserem Ansatz für staatsnahe Emittenten als auch dem Ansatz für Unternehmensinvestitionen. Dies beinhaltet die Anwendung der Ausschlusskriterien für Unternehmensinvestments, die Analysen mit Hilfe unserer ESG-Scorecard im Rahmen der Integration aber auch die Beurteilung des Eigentümers mit Hilfe des Gothaer Staatenindex. Hierbei werden Emittenten ausgeschlossen, deren Sitz sich in den Staaten mit der Note 5 befindet. Bei Datenlücken wird nach Möglichkeit auf alternative Datenquellen zurückgegriffen, um die ESG-Bewertung zu ermöglichen

Immobilien

Um die Beurteilung unserer Zielinvestments im Immobilienbereich in Bezug auf Nachhaltigkeit zu ermöglichen, sind wir 2020 Mitglied bei GRESB Real Estate geworden. GRESB ist die führende ESG-Benchmark für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen weltweit. Zur Bewertung wird die Nachhaltigkeitsperformance der einzelnen Immobilien abgefragt, um diese dann anschließend auf Portfolioebene zu aggregieren. Wir ermutigen alle unsere Manager dazu, die Daten für ihre Fonds im GRESB zu erfassen und können dadurch bereits in diesem Jahr erste Analysen durchführen. Diese Analysen werden uns ermöglichen entsprechende Schwerpunkte für die künftigen strategischen Maßnahmen gezielt zu setzen.

Pfandbriefe

Als eine besondere Anlageklasse mit einer komplexen Produktstruktur erfordern Pfandbriefe spezifische ESG-Analysen, die sowohl die relevanten Akteure als auch die als Sicherheit hinterlegten Vermögensgegenstände umfassen.

Emittenten/Servicer

Alle Pfandbrief-Emittenten, die gegen unsere geschäfts- und normbasierten Ausschlusskriterien für Unternehmen verstoßen, werden bereits vor einer Investitionsanalyse aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.

Folgende ESG-Faktoren haben aus unserer Sicht eine hohe Relevanz für die Pfandbriefe und werden im Rahmen der Analysen bei einer Investitionsentscheidung für unsere direkten Investitionen berücksichtigt:

Physische und transitorische Klimarisiken, faire Zahlungskonditionen und Governance.

Die Leistung eines Emittenten in Bezug auf diese Nachhaltigkeitsrisiken kann mit Hilfe von ausgewählten ESG-Faktoren bewertet werden, die in eine Gesamtnote mit einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht) einfließen. Emittenten mit der Note 5 werden ausgeschlossen. In Emittenten mit der Note 4 wird nur mit schriftlicher Begründung investiert. Alle Emittenten mit schweren ESG-Kontroversen nach Angaben von MSCI Research werden analysiert und in Bezug auf den Umgang des Unternehmens mit dem Vorfall überwacht und kommentiert. Bei einem negativen Trend wird eine Desinvestition erwogen.

Assets/Underlyings

Die Verfügbarkeit der ESG-Daten zu den besicherten Vermögensgegenständen ist derzeit sehr beschränkt. Aus diesem Grund werden ausschließlich die Hypotheken und die öffentlichen Pfandbriefe gezeichnet.

Die Immobilien und die jeweiligen öffentlichen Darlehensnehmer werden anhand des Gothaer Staatenindex hinsichtlich der jeweiligen Länder-Risiken evaluiert. Vermögensgegenstände/Darlehensnehmer, die sich in den Ländern mit der Note 4 oder 5 befinden, sind ausgeschlossen.

Im Neugeschäft streben wir an, nach Möglichkeit den Anteil an ESG-Bonds signifikant zu erhöhen.

Stimmrechtsausübung bei Aktieninvestments

Wir als BarmeniaGothaer Asset Management sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance Standards für eine nachhaltige Kapitalanlage essenziell sind. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, dass die Stimmrechtsausübung bei Aktieninvestments verantwortungsvoll und mit einem starken Fokus auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erfolgt.

Wir tätigen Aktieninvestments für unsere institutionellen Kunden derzeit ausschließlich indirekt über Investmentvermögen, die von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (HSBC INKA) verwaltet werden. Die Ausübung der Stimmrechte wird durch die HSBC INKA vorgenommen und erfolgt bei allen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland. In Bezug auf Aktiengesellschaften außerhalb Deutschlands erfolgt die Stimmrechtsausübung, sofern die HSBC INKA insgesamt in ihren Investmentvermögen mehr als 0,1 % der Stimmrechte hält. Sofern dieser Schwellenwert unterschritten ist, verzichtet die HSBC INKA grundsätzlich angesichts des geringen Einflusses der gehaltenen Stimmrechte und der mit der Abstimmung verbundenen Kosten auf die Abstimmung.

Grundlage der Entscheidungen sind die Analysen von IVOX Glass Lewis, einem auf die Auswertung von Hauptversammlungsunterlagen spezialisierten Stimmrechtsberater. Für deutsche Hauptversammlungen erfolgen die Abstimmungen grundsätzlich gemäß den aktuellen Analyseleitlinien für Hauptversammlungen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI). Die HSBC INKA legt im Rahmen ihrer Abstimmung besonderen Wert auf die Berücksichtigung von ESG Kriterien. Im Vergleich zu den BVI-Analyseleitlinien hat die HSBC INKA bei bestimmten Abstimmungspunkten erhöhte Anforderungen an die Umsetzung ESG-spezifischer Themen definiert:

Wahl

Als kategorisch ablehnende Faktoren bei der Wahl von Mitgliedern des exekutiven und nicht-exekutiven Aufsichts- oder Verwaltungsrats sind anzusehen:

Gravierende ESG-Kontroversen bei Wiederwahlen: Deutliche und nachhaltige Verstöße gegen allgemein anerkannte Social Responsible Investment (SRI) bzw. Environmental Social Governance (ESG) Richtlinien.

Entlastung

Als kategorisch ablehnende Faktoren für die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrats sind anzusehen:

Fehlende Benennung eines Vorstandsmitglieds als Zuständigen für ESG-Fragen.

Vergütungssystem des Vorstands

Als ablehnende Faktoren für die Abstimmung über das Vergütungssystem des Vorstands bzw. der exekutiven Mitglieder sind anzusehen:

Fehlende ESG-Kriterien im LTI (Long-Term Incentive) – Komponenten des Vergütungssystems.

Corporate Governance Kodex und Best Practice

Als kategorisch ablehnende Faktoren für die Entlastung des Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrats sind anzusehen:

Nicht ausführliche Berichterstattung von SRI/ESG Themen (spezielle Prüfung auf EU-Leitlinien für Berichte über klimarelevante Informationen nicht möglich).

Berichte und Anträge

Als kategorisch ablehnende Faktoren bei der Genehmigung von Berichten sind anzusehen:

Unzureichende Berichterstattung: Die Gesellschaft berichtet nicht nach international anerkannten Standards (insbesondere GRI, TCFD, SASB) oder veröffentlicht wichtige Informationen nicht in einer international anerkannten Weise (Webseite, Geschäftsbericht).

Für ausländische Hauptversammlungen erfolgen die Abstimmungen gemäß den länderspezifischen Guidelines von IVOX Glass Lewis. Die Guidelines berücksichtigen jeweils die länderspezifische Regulierung sowie einschlägige Corporate Governance Vorgaben. Ergänzt werden diese Guidelines seit Anfang 2020 durch die IVOX Glass Lewis ESG-Policy.

Wesentliche Prüfungspunkte im Rahmen der Analysen sind:

  • Kritische Faktoren, die gegen eine Entlastung oder Bestellung von Vorständen und Aufsichtsräten sprechen (z.B. Compliance Verstöße bzw. anhängige Verfahren, Ämterhäufung, Nichteinhaltung wesentlicher Transparenzstandards)
  • Uneingeschränkt erteiltes Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
  • Angemessene Vergütungsleitlinien
  • Angemessene Gewinnverwendung

Zudem fließen verschiedene Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. die Diversität in den Leitungsorganen der Unternehmen und die Abhängigkeit der variablen Vergütung von Nachhaltigkeitszielen, in die Analysen und somit in die Stimmrechtsausübungen ein.

Einzelheiten zu den Abstimmungen finden Sie in dem von IVOX Glass Lewis erstellten jährlichen Voting Report.

Voting Report (EN)

Weitere Informationen zum Abstimmungsverhalten können auf der Internetseite der HSBC INKAeingesehen werden.

Weiteres zum Thema Nachhaltigkeit

Nachhaltige Mitgliedschaften und Initiativen: Menschen auf einem Platz, die durch Linien miteinander verbunden sind.

Mitgliedschaften und Initiativen

Um die Bedeutung einer verantwortlichen Kapitalanlage weiter zu stärken, nehmen wir an zahlreichen Initiativen teil und bauen gleichzeitig unsere Mitgliedschaften bei entsprechenden Institutionen weiter aus. Welche das sind, lesen Sie hier.

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Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken: Geldhäufchen, aus denen Pflanzen wachsen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Wie wirken sich unsere Investitionen auf Mensch und Natur aus? Und wie gehen wir mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage um? Die Antworten finden Sie hier.

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Ansprechpartner*innen

Nachhaltigkeit im BarmeniaGothaer Konzern

Für Anfragen rund um das Thema Nachhaltigkeit im gesamten BarmeniaGothaer Konzern wenden Sie sich bitte an das entsprechende Team des Nachhaltigkeitsmanagements.

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Hinweis

Die hier getroffenen Aussagen geben die gegenwärtigen Meinungen und den Kenntnisstand der BarmeniaGothaer Asset Management AG wieder und können zukünftig neu bewertet werden. Die getroffenen Aussagen sind Absichten. Aktuelle Ereignisse oder Entscheidungen können sich von diesen Aussagen unterscheiden. Die BarmeniaGothaer Asset Management AG haftet nicht für Genauigkeit, Vollständigkeit und Beachtung der Aussagen. Die Aussagen stellen kein Angebot oder eine Empfehlung einer speziellen Anlage dar, selbst wenn individuelle Emittenten oder Sicherheiten genannt werden. Diese Information ist kein Ersatz für eine individuelle Anlageberatung.